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{"id":101,"date":"2019-12-30T15:50:50","date_gmt":"2019-12-30T14:50:50","guid":{"rendered":"http:\/\/audit-arts.de\/?page_id=101"},"modified":"2022-04-06T18:20:04","modified_gmt":"2022-04-06T16:20:04","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/audit-arts.de\/?page_id=101","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"
\n
\n\t

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong> der Firma Audit Arts Solutions GmbH<\/strong>
\nStand 01.04.2022<\/strong><\/em><\/h3>\n

\u00a71 Geltungsbereich<\/strong>
\nDie hier vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ab dem 01.07.2018 g\u00fcltig und gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen des Auftragsnehmers, der Firma Audit Arts Solutions GmbH. Von den Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine G\u00fcltigkeit.
\nDer Eintrag der Firma Audit Arts Solutions GmbH, beim Gewerbeamt erfolgte am 01.07.2018<\/h3>\n

\u00a72 Vertragsart<\/strong>
\nVertr\u00e4ge, die diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu Grunde liegen, sind nach BGB als Dienst-\/Werkvertr\u00e4ge einzustufen.<\/h3>\n

\u00a73 Best\u00e4tigung<\/strong>
\nEine Beauftragung f\u00fcr Arbeiten als Dienstleistungsunternehmen gilt nur durch eine weitere Auftragsbest\u00e4tigung nach \u00a7362 HGB. Diese Auftragsbest\u00e4tigung wird produktions-\/projektbezogener Vertragsanteil.<\/h3>\n

\u00a74 Haftung<\/strong>
\n- (1) Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personensch\u00e4den gegen\u00fcber dem Auftraggeber nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nach \u00a7823 BGB. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung erstreckt sich auch auf Anspr\u00fcche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
\n- (2) Wenn die Lagerung oder Aufstellung nicht in bewohnten Geb\u00e4uden oder Hallen mit Hausmeisteraufsicht stattfindet, hat der Auftraggeber f\u00fcr Bewachung zu sorgen. Er hat ebenfalls die Beweislast zu tragen, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Besch\u00e4digung zu verhindern. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr alle Mietausf\u00e4lle und Neuwert des Ger\u00e4tes bei Verlust. Bei Besch\u00e4digung von Ger\u00e4ten werden Mietausfall und anstehende Reparaturkosten zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/h3>\n

\u00a75 Auftraggeber-Pflichten<\/strong>
\n- (1) Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer \u00fcber den zeitlichen Ablauf sowie die geplante Einsatzzeiten zu informieren.
\n- (2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung, die eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen erm\u00f6glichen. Dies k\u00f6nnen sein:
\n- technische Pl\u00e4ne und Zeichnungen
\n- Grundrisse
\n- Bestuhlungspl\u00e4ne
\n- Flucht- & Rettungswegpl\u00e4ne
\n- Detailzeichnungen
\n- B\u00fchnenpl\u00e4ne
\n- Beschallungspl\u00e4ne
\n- Beleuchtungspl\u00e4ne
\n- Energieanforderungen
\nSowie weitere relevanten Unterlagen, die zur Durchf\u00fchrung des Projektes\/ der Produktion ben\u00f6tigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Kl\u00e4rung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich. Der Veranstalter hat f\u00fcr s\u00e4mtliche beh\u00f6rdliche Genehmigungen zu sorgen.<\/h3>\n

\u00a76 Auftragnehmer-Pflichten<\/strong>
\n- (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die ihm \u00fcbertragenen Aufgaben verantwortungsbewusst und unter Ber\u00fccksichtigung aller ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen und Kenntnisse auszuf\u00fchren.
\n- (2) \u00dcber vertrauliche Informationen ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer stillschweigen vereinbart.<\/h3>\n

\u00a77 \u00dcberwachung von Arbeitgeber-Pflichten<\/strong>
\n- (1) Soweit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber oder von Dritten Personal zur Planung oder Durchf\u00fchrung der Veranstaltung Personal zur Verf\u00fcgung gestellt wird, ist er ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu \u00fcberwachen.
\n- (2) Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet, zu differenzieren, ob es sich bei dem ihm vom Auftraggeber oder Dritten zur Verf\u00fcgung gestellten Personal um Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Betriebspraktikanten handelt. Soweit f\u00fcr einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschr\u00e4nkungen genau zu bezeichnen.<\/h3>\n

\u00a78 Leistungsbeschreibung \/ Leistungsnachweis<\/strong>
\n- (1) Der Umfang der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der erstellten Auftragsbest\u00e4tigung, die Bestandteil des Vertrages wird.
\n- (2) Werden au\u00dferhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vom Auftraggeber weitere Leistungen in Auftrag gegeben, sind diese nach Aufwand zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten, sofern nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde.
\n- (3) Soweit Leistungen des Auftragnehmers nach Menge, Zeit oder St\u00fcckzahlen abgerechnet werden, \u00fcbersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Durchf\u00fchrung des Auftrags einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftragnehmer den ihm Leistungsnachweis aufgef\u00fchrten Leistungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, dass die aufgef\u00fchrten (Teil-) Leistungen vom Auftragnehmer nicht erbracht wurden. F\u00fcr die Zustellung des Leistungsnachweises und des Widerspruchs gen\u00fcgt die \u00dcbermittlung per Telefax oder Postweg.<\/h3>\n

\u00a79 Bereitstellung von Material<\/strong>
\nDas Material, welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Durchf\u00fchrung des Projektes\/ der Produktion zur Verf\u00fcgung gestellt wird, muss sich in einem sicheren und gebrauchsf\u00e4higen Zustand befinden. Hierbei sind allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN, VDE ...), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten.<\/h3>\n

\u00a710 Arbeitszeiten<\/strong>
\nAlle aufgef\u00fchrten Preise sind auf eint\u00e4gige Produktionen, maximale Arbeitszeit 10 Stunden, bezogen. Zus\u00e4tzliche Leistungen, Nachtzuschl\u00e4ge, aber evtl. Rabatte f\u00fcr langfristige Produktionen sind nicht ber\u00fccksichtigt und von den Vertragspartnern im Einzelnen auszuhandeln.<\/h3>\n

\u00a711 Arbeitssicherheit<\/strong>
\nEs ist die Pflicht des Auftraggebers, den Auftragnehmer \u00fcber evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor der Aufnahme der Arbeit zu informieren.<\/h3>\n

\u00a712 Vermietung<\/strong>
\n- (1) Der vereinbarte Mietpreis ist grunds\u00e4tzlich im Voraus zu zahlen. Mit Entgegennahme und Unterschrift des Mietvertrages gelten die Mietger\u00e4te als m\u00e4ngelfrei \u00fcbergeben, falls nicht binnen 12h M\u00e4ngelr\u00fcgen geltend gemacht werden und der Firma Audit Arts Solutions GmbH die M\u00f6glichkeit zur Ausbesserung der M\u00e4ngel gegeben wird. Fallen w\u00e4hrend einer Veranstaltung Ger\u00e4te oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so ist die Firma Audit Arts Solutions GmbH bem\u00fcht, alles Zumutbare zu unternehmen, um die defekten Gegenst\u00e4nde auszutauschen oder Instand zu setzen. Die Firma Audit Arts Solutions GmbH haftet nur bei grob fahrl\u00e4ssiger Vertragsverletzung.
\n- (2) Alle Mietger\u00e4te sind nicht durch die Firma Audit Arts Solutions GmbH versichert. Aus diesem Grunde unterliegen dem Mieter besondere Sorgfaltspflichten. Wenn Lagerung oder Aufstellung nicht in bewohnten Geb\u00e4uden oder Hallen mit Hausmeisteraufsicht stattfindet, ist f\u00fcr Bewachung zu sorgen. Transportfahrzeuge sind einzuschlie\u00dfen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Einsatzort ist der Firma Audit Arts Solutions GmbH anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden. Der Mieter hat die Beweislast zu tragen, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare unternommen hat, um Verlust und Besch\u00e4digung zu Verhindern.
\n- (3) Bei versp\u00e4teter oder vertragsbr\u00fcchiger R\u00fcckgabe hat der Mieter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht f\u00fcr alle Sch\u00e4den einzustehen, die der Audit Arts Solutions GmbH dadurch entstanden sind, dass die Nachmietung gest\u00f6rt oder verhindert worden ist.
\n- (4) Werden die gemieteten Ger\u00e4te nicht in einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand zur\u00fcckgegeben, so ist die Firma Audit Arts Solutions GmbH berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgeb\u00fchr zu erheben.
\n- (5) Bei Bedienungspersonal \u00fcbernehmen wir f\u00fcr dessen Einsatzf\u00e4higkeit keinerlei Gew\u00e4hrleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Ungl\u00fcck oder \u00e4hnlich unverschuldet Ereignisse an der Dienstaus\u00fcbung gehindert sind. Bei unverschuldetem Personalausfall wird die Firma Audit Arts Solutions GmbH von der Leistung frei und haftet nicht f\u00fcr eingetretene Sch\u00e4den.<\/h3>\n

\u00a713 Stornierung \/ Nichtabnahme \/ Umbuchung<\/strong>
\nSollte der Auftraggeber die Mietsachen nicht wie vereinbart abnehmen, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, ein Ausfallgeld gem\u00e4\u00df der nachstehenden Tabelle zu erheben. Zus\u00e4tzlich verpflichtet sich der Auftraggeber zum Einsatz der bis zur Absage f\u00fcr den Auftrag angefallenen Vorkosten (z.B. Transportkosten, Entgelte f\u00fcr angemietete Ger\u00e4te, Kosten f\u00fcr Ortsbesichtigungen etc.). Bei Stornierung bis xx Tage vor VA-Beginn Ausfallentgeld in % der Nettoauftragssumme
\n30 Tage 20% mindestens 15 Euro
\n14 Tage 25% mindestens 20 Euro
\n10 Tage 30% mindestens 25 Euro
\n08 Tage 35% mindestens 25 Euro
\n05 Tage 40% mindestens 25 Euro
\n03 Tage 45% mindestens 25 Euro
\n02 Tage 50% mindestens 25 Euro
\nam VA-Tag 80% mindestens 50 Euro
\nnach Auslieferungsbeginn 90% mindestens 50 Euro<\/h3>\n

F\u00fcr Umbuchungen (Termin\u00e4nderung) wird eine Pauschale von 25 Euro erhoben, wenn die Mietartikel am gew\u00fcnschten neuen Termin frei sind. Ansonsten wird wie bei einer Stornierung des Auftrages verfahren.<\/h3>\n

\u00a714 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong>
\n- (1) Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zus\u00e4tzliche Lieferungskosten und Leistungen wie Verpackungsmaterialien ab Lager Alflen werden gesondert ausgewiesen.
\n- (2) Die Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen \u00c4nderung, die vorher nicht angek\u00fcndigt werden muss. Sofern nicht anders angegeben, h\u00e4lt die Firma Audit Arts Solutions GmbH sich an die in ihren Angeboten angegebenen Preise 28 Tage ab deren Datum gebunden.
\n- (3) Bei Bestellungen unter einem Nettowert von unter 50 Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 2 Euro des Nettobestellwertes pro Rechnung.
\n- (4) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar.
\n(5) Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn der Auftragnehmer \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer ausdr\u00fccklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort f\u00e4llig.
\n- (6) Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingel\u00f6st wird oder eine Zahlung einstellt, oder wenn dem Auftragnehmer durch anderen Umst\u00e4nden bekannt werden die eine Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers in Frage gestellt werden, so ist der Auftragnehmer die gesamte Rechnungssumme f\u00e4llig zu stellen, auch wenn sie Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
\n- (7) Alle Zahlungen haben direkt an den Auftragnehmer zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht des Auftragnehmers nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wird.<\/h3>\n

\u00a715 Sonstiges<\/strong>
\nGerichtsstand und Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Cochem. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform.
\nDie Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
\nDie gegenseitige \u00dcbermittlung von Schriftst\u00fccken per Telefax oder Postweg gen\u00fcgt dem Erfordernis der Schriftform.
\nSollten einzelne Teile dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle diejenige Vereinbarung, die dem von den Parteien angestrebten Vertragszweck am ehesten entspricht.<\/h3>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Audit Arts Solutions GmbH Stand 01.04.2022 \u00a71 Geltungsbereich Die hier vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind ab dem 01.07.2018 g\u00fcltig und gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen des Auftragsnehmers, der Firma Audit Arts Solutions GmbH. Von den Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine G\u00fcltigkeit. Der Eintrag der Firma Audit Arts Solutions GmbH, beim Gewerbeamt … <\/p>\n